Anti500:Unterschriftenaktion WDL-ZDL

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Wehrdienst geleistet?

Zivildienst geleistet?

Deshalb 2 Semester später mit dem Studium begonnen?

Und jetzt sollst du zahlen?

Vielleicht bist ja auch du betroffen. Ohne deinen Wehr- oder Zivildienst hättest du dein Studium schon (in der Regel) 2 Semester früher begonnen. Folglich wäre deine Reststudienzeit um 2 Semester kürzer. Folglich müsstest du 2 Semester weniger Studiengebühren zahlen. Das macht 1.000 Euro.

Es handelt sich um eine klare Benachteiligung der Wehr- und Zivildienstleistenden bei der Einführung der Studiengebühren. Dabei sichert einem schon das Grundgesetz mit Artikel 3 Absatz 1 die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz zu. Darüber hinaus hat der Grundsatz bestand, dass keinem Studienbewerber durch die Ableistung seines (Wehr-/Zivil-) Dienstes ein Nachteil im Bezug auf sein Studium entstehen darf. Dieser wird ja u.a. auch bei der bevorzugten Studienzulassung ehemaliger Wehr-/Zivildienstleistender zum Studium oder bei der um ein Jahr verlängerten Auszahlung des Kindergeldes beachtet.

Der Gesetzgeber hat bei der Verabschiedung des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) auf eine Übergangsregelung verzichtet. In der Anhörungsphase zum LHGebG kam von uns betroffenen Studenten kein Aufschrei. Wir können jetzt nur noch auch den guten Willen unsere Landesregierung hoffen. Mit einer Unterschriftenaktion wollen wir auf diese Ungerechtigkeit aufmerksam machen.

Die Aktion läuft unabhängig vom Boykott. Du kannst, egal ob du dich am Boykott beteiligst oder nicht, an dieser Aktion teilnehmen.

Informiere dich beim UStA! Unterstütze die Unterschriftenaktion!

Unterschriftenlisten und weiteres Informationsmaterial findest du im UStA Büro in der Mensa sowie in einigen Fachschaftsbüros.

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